Subventionen für Vereine

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.9.2022, TOP 9, folgende Richtlinie zur Subventionsvergabe an Vereine beschlossen:

§1 Anspruchsvoraussetzungen

  • Der Verein oder die Gruppierung muss den Sitz (bzw. Wohnsitz der Mitglieder) in Zeiselmauer-Wolfpassing haben und im Ort bekannt sein.
  • Die Tätigkeit muss das Kommunikations- und Gesellschaftsleben der Gemeinde bereichern, wozu auch gemeinschaftliche Jugendarbeit oder gemeinschaftliche Bildungsveranstaltungen gezählt werden.

§2 Höhe der Förderung

  • Die Förderhöhe setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag in der Höhe € von 100,--,

sowie Ausgaben an die Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing

(z.B. Miete Römerhalle, Veranstaltungsanmeldung, Wassergebühr, Kanalgebühren, Müllgebühren etc.) in der Höhe von 25%.

  • Das Ausmaß der Förderung kann zwischen € 100,-- und € 3.000,-- liegen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderungen und eine gewisse Förderhöhe kann durch diese Richtlinie nicht geltend gemacht werden.

§3 Antragstellung und Verfahren

  • Der Antrag inkl. allfälliger Tätigkeits- oder Veranstaltungsberichte, sowie Rechnungen an die Gemeinde muss bis spätestens 30. September am Gemeindeamt abgegeben werden. Spätere Ansuchen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Für die Förderung kann nur einmal im Jahr angesucht werden, dabei können im Antrag auch mehrere Vereinsausgaben im Jahr zusammengezählt werden. 

Beigelegte Rechnungen (Rechnungsdatum) müssen aus dem Zeitraum September des Vorjahres bis August des aktuellen Jahres stammen, eine doppelte Förderung von Ausgaben durch die Gemeinde ist nicht möglich.

  • Der Sozialausschuss entscheidet jeden Fall einzeln, er orientiert sich dabei an den beschlossenen Richtlinien und leitet die Anträge zur Beschlussfassung an den Gemeinderat weiter.


Zuständig