Um in unserem Ortsgebiet einen besseren Überblick sowie Kontrolle über Werbung und Ankündigungen mittels Plakat- und Transparentständern, Aufstellern etc. zu bekommen, wurde in Zeiselmauer-Wolfpassing ab 1. Oktober 2018 eine Meldepflicht für Plakatierungen eingeführt.
Die Entscheidung für eine derartige Meldepflicht wurde getroffen, weil es immer wieder vorkommt, dass Plakatständer, Aufsteller oder Transparente die Einsicht bei Straßenkreuzungen versperren, die Durchfahrt behindern oder einfach vom Wind auf die Straße geweht werden. In diesen Fällen sollte die Gemeindeverwaltung möglichst schnell Kontakt mit den zuständigen werbenden Personen aufnehmen können, um gefährliche Situationen zu vermeiden bzw. so rasch wie möglich zu beseitigen. Wir behalten uns vor, nicht gemeldete Plakatständer zu entfernen.
Einfach anmelden
Die Meldung soll 2 Wochen vor Plakatierungsbeginn unkompliziert und kostenlos mittels (Online-) Formular erfolgen. Dabei ist die Angabe der Laufzeit der geplanten Bewerbung sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der bei Bedarf rasch kontaktiert werden kann, besonders wichtig.
Das entsprechende Online-Formular finden Sie auf unserer Website unter
www.zeiselmauer-wolfpassing.gv.at/Gemeinde/Buergerservice/Formulare bzw. erhalten Sie dieses natürlich auch in Papierform am Gemeindeamt. Für Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 02242/70402 oder unter gemeinde@zeiselmauer.gv.at gerne zur Verfügung.
Bitte beachten
Nach Ende der Veranstaltung sind die Plakatständer/Aufsteller ehestmöglich – maximal
2 Tage danach – zu entfernen. Bei der Plakatierung ist bitte unbedingt zu beachten, dass weder auf Bäumen noch auf Masten, Verkehrstafelstangen o.ä. etwas angebracht werden darf!