Kindergartenbeiträge

 Anpassung Kindergartenbeiträge 

Änderung NÖ Kindergartengesetz 2006 per 07. Juli 2016 durch NÖ Landtag

Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Eltern!

Der NÖ Landtag hat am 07. Juli 2016 das Kindergartengesetz 2006 geändert. Dies führte auch zu einer Anpassung der Beiträge für die Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten.

Die neuen Beiträge, gültig seit 01.01.2017 sind:

Bis 20 Std. € 50,00 (vorgegebener Mindestbeitrag)

Bis 40 Std. € 60,00

Bis 60 Std. € 84,50

Bis 80 Std. € 96,50

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass eine Förderung bei Härtefällen bei der Gemeinde beantragt werden kann, sollte Ihr Einkommen (pro Person) unter € 1.000,00 sein. Setzen Sie sich bitte mit der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing in Verbindung um Ihren Anspruch auf Unterstützung prüfen zu lassen.

Zuständig