Für Hausbesitzer:
- Anschlusskosten (einmalig): je nach Größe des Objektes üblicherweise ca.zw. € 1.000 und € 4.500
- Einbau des Wasserzählers € 52,50
- Bereitstellungsgebühr (jährlich): voraussichtlich ca. € 48/Jahr
- Benützungsgebühr (jährlich): je nach Wasserverbrauch; € 1,55 pro m3 (zzgl. 10% USt)
Kostenbeispiele für die Wasseranschlusskosten als Richtwerte:
Bebaute Fläche 50m2, 1 Geschoß: € 1.168,75 inkl. USt Bebaute Fläche 130m2, 1 Geschoß: € 1.916,75 inkl. USt
Bebaute Fläche 50m2, 2 Geschoße: € 1.402,50 inkl. USt Bebaute Fläche 130m2, 2 Geschoße: € 2.524,50 inkl. USt
Bebaute Fläche 50m2, 3 Geschoße: € 1.636,25 inkl. USt Bebaute Fläche 130m2, 3 Geschoße: € 3.132,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 60m2, 1 Geschoß: € 1.262,25 inkl. USt Bebaute Fläche 140m2, 1 Geschoß: € 2.010,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 60m2, 2 Geschoße: € 1.542,75 inkl. USt Bebaute Fläche 140m2, 2 Geschoße: € 2.664,75 inkl. USt
Bebaute Fläche 60m2, 3 Geschoße: € 1.823,25 inkl. USt Bebaute Fläche 140m2, 3 Geschoße: € 3.319,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 70m2, 1 Geschoß: € 1.355,75 inkl. USt Bebaute Fläche 150m2, 1 Geschoß: € 2.103,75 inkl. USt
Bebaute Fläche 70m2, 2 Geschoße: € 1.683,00 inkl. USt Bebaute Fläche 150m2, 2 Geschoße: € 2.805,00 inkl. USt Bebaute Fläche 70m2, 3 Geschoße: € 2.010,25 inkl. USt Bebaute Fläche 150m2, 3 Geschoße: € 3.506,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 80m2, 1 Geschoß: € 1.449,25 inkl. USt Bebaute Fläche 160m2, 1 Geschoß: € 2.197,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 80m2, 2 Geschoße: € 1.823,25 inkl. USt Bebaute Fläche 160m2, 2 Geschoße: € 2.945,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 80m2, 3 Geschoße: € 2.197,25 inkl. USt Bebaute Fläche 160m2, 3 Geschoße: € 3.693,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 90m2, 1 Geschoß: € 1.542,75 inkl. USt Bebaute Fläche 170m2, 1 Geschoß: € 2.290,75 inkl. USt
Bebaute Fläche 90m2, 2 Geschoße: € 1.963,50 inkl. USt Bebaute Fläche 170m2, 2 Geschoße: € 3.085,50 inkl. USt
Bebaute Fläche 90m2, 3 Geschoße: € 2.384,25 inkl. USt Bebaute Fläche 170m2, 3 Geschoße: € 3.880,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 100m2, 1 Geschoß: € 1.636,25 inkl. USt Bebaute Fläche 180m2, 1 Geschoß: € 2.384,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 100m2, 2 Geschoße: € 2.103,75 inkl. USt Bebaute Fläche 180m2, 2 Geschoße: € 3.225,75 inkl. USt
Bebaute Fläche 100m2, 3 Geschoße: € 2.571,25 inkl. USt Bebaute Fläche 180m2, 3 Geschoße: € 4.067,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 110m2, 1 Geschoß: € 1.729,75 inkl. USt Bebaute Fläche 190m2, 1 Geschoß: € 2.477,75 inkl. USt
Bebaute Fläche 110m2, 2 Geschoße: € 2.244,00 inkl. USt Bebaute Fläche 190m2, 2 Geschoße: € 3.366,00 inkl. USt
Bebaute Fläche 110m2, 3 Geschoße: € 2.758,25 inkl. USt Bebaute Fläche 190m2, 3 Geschoße: € 4.254,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 120m2, 1 Geschoß: € 1.823,25 inkl. USt Bebaute Fläche 200m2, 1 Geschoß: € 2.571,25 inkl. USt
Bebaute Fläche 120m2, 2 Geschoße: € 2.384,25 inkl. USt Bebaute Fläche 200m2, 2 Geschoße: € 3.506,26 inkl. USt
Bebaute Fläche 120m2, 3 Geschoße: € 2.945,25 inkl. USt Bebaute Fläche 200m2, 3 Geschoße: € 4.441,25 inkl. USt
Für die Berechnung der Anschlusskosten sind unter anderem die BEBAUTE FLÄCHE und die angeschlossenen GESCHOSSE ausschlaggebend. Als angeschlossenes Geschoß zählt jede Etage, in der Wasser entnommen wird, also z.B. auch der Keller, in dem Wasser für die Waschmaschine oder die Heizung entnommen wird.
Zur BEBAUTEN FLÄCHE zählen nicht nur Wohnhäuser, sondern zum Beispiel auch Geräteschuppen (auch wenn dort kein Wasseranschluss existiert). Ausgenommen sind Carports.
Die genaue Berechnung der Anschlusskosten erfolgt nach Einlangen des Antrags auf Basis des niederösterreichischen Wasserleitungsgesetzes § 6. Diese werden nach Einbau des Wasserzählers vorgeschrieben.
Bei Wasseranschluss auf unbebauten Grundstücken ist für den verpflichtenden Einbau des Wasserzählers ein Schacht auf Frosttiefe (im Idealfall ca. 1,30m) vom Grundstücksbesitzer zu errichten.
Weitere anfallende Kosten
Die Anschlusskosten decken die Errichtung der Wasserleitung bis zu Ihrer Grundstücksgrenze ab. Für die Kostenermittlung der weiteren Verlegung der Wasserleitung bis zum Wasserzähler auf Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an einen konzessionierten Installateur. Es wird empfohlen, für die Verbindung der von außen kommenden Wasserleitung mit der auf Ihrem Grundstück weiterführenden Leitung eine Kupplung aus Messing zu verwenden!
Der Wasserzähler selbst wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt (dieser wird vom Hausbesitzer nur gemietet) und wird seitens des Wasserwartes der Gemeinde (derzeit Firma Löschl) eingebaut. Für die Weiterführung der Wasserleitung auf Eigengrund, die Errichtung eines etwaigen Zähler-Schachtes sowie für den Einbau der Montagevorrichtung (Zählerplatte) für den Wasserzähler, des Rückflussverhinderers, des Filters und des Druckminderers haben Sie als Haus- bzw. GrundstücksbesitzerIn zu sorgen.
Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde, sobald auf Ihrem Grundstück alle Vorbereitungen für den Zählereinbau erfolgt sind, erst dann kann die Gemeinde den Wasserwart mit dem Zählereinbau beauftragen.
Nützen Sie unsere Förderung und holen Sie sich Geld zurück:
Wenn Sie die Wasserleitung binnen 2 Monaten ab dem persönlichen Erstkontakt (= Besuch der Gemeindevertreter) mit uns beantragen, bekommen Sie 25% der Wasseranschlussabgaben zurück.
Wenn Sie bis zum Ende der Bauarbeiten in Ihrem Bauabschnitt (für jeden Bauabschnitt sind ca. 3 Jahre vorgesehen) den Antrag stellen, bekommen Sie 15% der Wasseranschlussabgaben zurück.
Details zur Förderung
Der Gemeinderat hat beschlossen, die auf dem Antragsformular befindliche Frist zu erweitern, das heißt: Wenn Sie Ihren Anschluss an die Wasserleitung binnen 2 Monaten ab dem persönlichen Erstkontakt mit uns beantragen, bekommen Sie 25% der Wasseranschlussabgaben zurück.
Was ist mit „persönlicher Erstkontakt“ gemeint?
Bevor die Bauarbeiten in bestimmten Straßen/Gassen im Ortsgebiet beginnen, werden die betroffenen AnrainerInnen von Gemeindevertretern besucht, damit jede(r) die Möglichkeit hat, alle fraglichen Punkte persönlich zu klären. Dieser Besuch gilt dann als „persönlicher Erstkontakt“. Wenn Sie Ihren Wasserleitungsanschluss innerhalb von 2 Monaten nach diesem Kontakt beantragen, erhalten Sie 25% der Wasseranschlussabgaben zurück. Wenn Sie Ihren Antrag schon vor dem Besuch abgegeben haben, natürlich auch.
Sollten wir Sie nicht zu Hause antreffen, werfen wir Ihnen ein Schreiben mit genauem Datum, wann wir sie besucht haben, in den Postkasten. In diesem Fall gilt das auf dem Schreiben angegebene Datum als „persönlicher Erstkontakt“. Bitte melden Sie sich dann einfach so bald wie möglich auf dem Gemeindeamt – für ein telefonisches Informationsgespräch bzw. zur Vereinbarung eines persönlichen Termins am Gemeindeamt.
Wenn Sie bis zum Ende der Bauarbeiten in Ihrem Bauabschnitt (für jeden Bauabschnitt sind ca. 2-3 Jahre vorgesehen) den Antrag stellen, bekommen Sie 15% der Wasseranschlussgebühren zurück.
Zum Zeitpunkt der Erweiterung der Wasserleitung in die Bauabschnitte 03 und 04 plant der Gemeinderat, die Zuschussaktion für die dortigen Haushalte zu wiederholen.